Anfang der Woche eine tolle Email von Alexandra Baur, Internet Content Analyst bei der Internet-Beschwerdestelle des ECO - Branchenverband der deutschen Internetwirtschaft. Stein des Anstosses: eine bei uns gehostete Website. Sie scheint beim analysieren des bei der Beschwerdestelle bemängelten ‘Content’ leicht die Erdung verloren zu haben. Webseiten der politischen Meinungsbildung werden bei ihr flux zu ‘volksverhetzenden Inhalten’ - und entsprechend der ‘Verfahrensordnung’ hat Frau Alexandra Baur ‘bereits Strafanzeige bei der Polizei NRW gestellt’.

Bis hierher ist das nach unserer Ansicht zwar vorschnell, jedoch nicht weiter skandalös - denn ein Blick auf den kritisierten ‘Content’ macht schnell klar: Mensch muss sich die im Content angelegte Kritik nicht unbedingt zu Eigen machen - und kann trotzdem erkennen, dass eine Strafanzeige in diesem Fall allein zur sinnlosen Beschäftigung der involvierten Polizeidienststelle führt.

Darüber hinaus ist eine Verfahrenseröffnung in diesem Falle - und das sagen wir in aller Überzeugung auch ohne juristisches Vordiplom - jedem Staatsanwalt zu peinlich. Es sei denn, ECO hat den Stammsitz nach China oder sonst wohin verlegt.

Doch es kommt noch besser. Frau Alexandra Baur spricht für den ECO wenn sie schreibt, dass sie ‘leider bestätigen müsse’, dass die gemeldeten URLs volksverhetzende Inhalte nach § 130 StGB darstellen. Das erscheint wahlweise von Unkenntnis oder Selbstüberschätzung gelenkt. Glücklicherweise reicht es nicht aus, aufgrund der Einschätzung der ECO - Internet-Beschwerdestelle mit ‘Bestätigung’ nach § 130 StGB verurteilt zu werden.

Richtig kritisch allerdings, womit wir die Frage nach der richtigen Personalbesetzung streifen, wird es allerdings, wenn Frau Alexandra Baur dazu auffordert, ‘beweiserhebliche Daten’ zu sichern und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Wer hier noch nicht genug von derart Prejudizierung ohne richterlichen Bescheid hat, der bekommt von Frau Baur noch die Aufforderung nachgereicht, ‘geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die betreffenden Inhalte über die genannten URLs nicht mehr abgerufen werden können’.

Ein Schmankerl zum Schluss: http://ompldr.org/vNWpnaQ Zwar Verdacht der Kinderpornographie, allerdings keine Strafanzeige - da muss schon Kritik an der Bundeswehr kommen, um so weit zu gehen…

im Original:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. betreibt eine Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Zuschriften über rechtswidrige und schädliche Internetinhalte.

Insoweit haben wir eine Zuschrift erhalten, wonach die folgenden URLs

http://www.bamm.de/?s=plakatwettbewerb

http://www.bamm.de/wp-content/uploads/2011/04/plakat_02_klein.jpg

volksverhetzende Inhalte gem. § 130 StGB zeigen sollen. Dies müssen wir leider bestätigen.

Die beschwerdegegenständlichen URLs lösen unserem Wissen nach zur IP 83.223.73.113 auf, die von xxx in Deutschland gehostet wird.

Entsprechend unserer Verfahrensordnung bei Beschwerden über derartige Internetinhalte haben wir bereits Strafanzeige bei der Polizei NRW gestellt.

Wir bitten Sie daher, beweiserhebliche Daten zu sichern und auf Anforderung an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben.

Zudem bitten wir Sie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die betreffenden Inhalte über die genannten URLs nicht mehr abgerufen werden können.

Für Ihre Unterstützung und eine kurze Rückmeldung danke ich Ihnen bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Baur

Internet Content Analyst

Internet-Beschwerdestelle


eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Lichtstraße 43h

50825 Köln